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Brauche ich eine Baugenehmigung?

Genehmigung · Lesezeit etwa 3 Minuten

Bauzeichnung mit Ansichten und Grundrissen eines Hauses

Für eine Anlage auf dem Dach eines Wohnhauses meist nicht. Ausnahmen gibt es zum Beispiel beim Denkmalschutz. Das klären wir vor dem Angebot.

Der Normalfall

Eine Solaranlage auf dem Dach eines Wohnhauses ist in der Regel genehmigungsfrei. In den meisten Fällen müssen Sie also keinen Bauantrag stellen, bevor wir montieren.

Wann es anders ist

Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt es in einem Ensemble, muss die Denkmalbehörde zustimmen. Manche Bebauungspläne machen Vorgaben zur Gestaltung von Dächern. Anlagen auf Freiflächen brauchen fast immer eine Genehmigung.

Genehmigungsfrei heißt nicht anmeldefrei.

Anmeldung und Registrierung

Eine Dachanlage melden wir beim Netzbetreiber an, bevor sie ans Netz geht, und registrieren sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Beides übernehmen wir für Sie. Das ist keine Baugenehmigung, sondern gehört zum Netzanschluss.

Die Ausnahme: Balkonkraftwerke

Für Steckersolargeräte gilt eine vereinfachte Regel. Liegt die Modulleistung bei höchstens 2.000 Watt und die Wechselrichterleistung bei höchstens 800 VA, und geht überschüssiger Strom ohne Vergütung ins Netz, entfällt die Meldung beim Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt auch dann Pflicht.

Wie wir vorgehen

Wenn es Hinweise auf Denkmalschutz oder besondere Vorgaben gibt, klären wir das vor dem Angebot. So gibt es nach der Unterschrift keine Überraschungen.

Die Beiträge geben einen allgemeinen Überblick. Was für Ihr Haus gilt, klären wir beim Dachcheck.

Quelle: Bundesnetzagentur, Fragen und Antworten zu Balkon-Solaranlagen, abgerufen am 30. September 2026.